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Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäfts-bedingungen

1. Geltung der Bedingungen

1.1. NEX-network.de, im folgenden Provider genannt, erbringt die Leistungen ausschließlich auf der Grundlage dieser Geschäftsbedingungen. Abweichenden Einkaufs- oder sonstigen Bedingungen des Vertragspartners, im folgenden Kunde genannt, wird hiermit ausdrücklich widersprochen.

1.2. Nebenabreden, Zusicherungen und sonstige Vereinbarungen sowie Änderungen und Ergänzungen des Vertrages bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.

2. Zustandekommen / Beendigung des Vertrages

1.1. Der Provider kann den Antrag des Kunden auf Abschluss des Vertrages innerhalb einer Frist von 14 Tagen nach Zugang der Bestellung durch den Kunden annehmen.

1.2. Der Vertrag kommt erst mit Bestätigung der Annahme des Kundenantrags durch den Provider oder mit der tatsächlichen Ausführung der Leistung zustande. Der Provider behält sich ein Rücktrittsrecht des Vertrages vor, wenn der Kunde nicht innerhalb von 14 Tagen die Richtigkeit seiner persönlichen Daten, insbesondere Name und Anschrift, nachweist.

1.3. Der Vertrag hat, falls nicht anders vereinbart, eine Laufzeit von einem Monat.

1.4. Ist der Vertrag auf bestimmte Zeit geschlossen oder wurde mit dem Kunden eine Mindestvertragslaufzeit vereinbart, so verlängert sich der Vertrag jeweils um die vereinbarte Zeit oder Mindestlaufzeit, höchstens um ein Jahr.

1.5. Soweit im Vertrag zwischen den Parteien nicht abweichend geregelt, kann das Vertragsverhältnis nach Ablauf einer etwaigen vereinbarten Mindestlaufzeit mit einer Frist von 14 Tagen zum Ende der Vertragslaufzeit ordentlich gekündigt werden. Für Sonder- und Aktionsangebote (insb. Angebote mit jährlicher Zahlungsweise) können abweichende Kündigungsfristen bestehen, sofern auf den Internetseiten oder im Angebot darauf hingewiesen wird. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt hiervon unberührt.

1.6. Kündigungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform, welche auch durch Telefax oder per E-Mail als gewahrt gilt.

1.7. Der Provider ist berechtigt, die Domain des Kunden nach Beendigung des Vertrages freizugeben. Spätestens mit der Freigabe erlöschen die Rechte des Kunden aus der Domainregistrierung.

3. Pflichten des Providers / Leistungsumfang

3.1. Der Provider bietet dem Kunden den Zugang zu der bestehenden Kommunikations-Infrastruktur, die Bereitstellung von Speicherplatz auf einem Server, die Nutzung von Mehrwertdiensten, die Wartung und Administration von Datenverarbeitungsanlagen und Kommunikationsinfrastrukturen an. Einzelheiten und Umfang der Leistungen ergeben sich abschließend aus dem Hauptvertrag.

3.2. Soweit der Provider entgeltfrei zusätzliche Dienste und Leistungen außerhalb der vertraglichen Vereinbarung erbringt, können diese jederzeit eingestellt werden. Ein Minderungs- oder Schadensersatzanspruch des Kunden oder ein Kündigungsrecht ergibt sich daraus nicht, insbesondere ist der Provider nicht verpflichtet die Software auf den aktuellsten Stand zu halten.

3.3. Der Provider ist berechtigt, das sich aus dem Vertrag ergebende Leistungsangebot zu ändern, zu reduzieren oder zu ergänzen sowie den Zugang zu einzelnen Leistungen aufzuheben, wenn und soweit hierdurch die Zweckerfüllung des mit dem Kunden geschlossenen Vertrages nicht oder nicht erheblich beeinträchtigt wird. Die Kunden sind rechtzeitig darüber zu informieren.

4. Pflichten und Obliegenheiten des Kunden

4.1. Der Kunde ist verpflichtet, die Dienste des Providers sachgerecht zu nutzen. Insbesondere ist er verpflichtet,

a) den Provider unverzüglich über Änderungen der vertraglichen Grundlagen zu informieren;

b) Die Zugriffsmöglichkeiten auf die Providerdienste nicht missbräuchlich zu nutzen und rechts- und / oder gesetzwidrige Handlungen zu unterlassen. Insbesondere Passwörter, E-Mails, Dateien o.ä. anderer Teilnehmer der Dienste des Providers zu entschlüsseln zu lesen oder zu ändern, einzelne Anwendungen lizensierter Anwendungssoftware über die Dienste des Providers unberechtigt zu verbreiten, Kommunikationsdienste zu unterbrechen oder zu blockieren, etwa durch Überlastungen, soweit dies vom Kunden zu vertreten ist, strafbare Inhalte jeglicher Art über Dienste des Providers zu verbreiten oder zugänglich zu machen.

Dies gilt insbesondere für pornographische, gewaltverherrlichende Inhalte oder solche, die gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung oder den Gedanken der Völkerverständigung gerichtet sind sowie für Propagandamittel und Kennzeichen verfassungswidriger Parteien und Vereinigungen oder ihrer Ersatzorganisationen, sich oder Dritten pornographische Inhalte zu verschaffen, die den sexuellen Missbrauch von Kindern zum Gegenstand haben.Im Falle vertraglicher Zuwiderhandlung (insbesondere o.g. Punkte) erstattet der Kunde dem Provider entstandenen sachlichen und personellen Aufwand sowie entstandene Auslagen.

c) die Erfüllung gesetzlicher Vorschriften und behördlicher Auflagen sicherzustellen, soweit diese gegenwärtig oder künftig für die Teilnahme am Netz des Providers einschlägig sein sollten;

d) den geltenden Bestimmungen des Datenschutzes und den anerkannten Grundsätzen der Datensicherheit Rechnung zu tragen und diese zu befolgen;

e) Dem Provider erkennbare Mängel oder Schäden unverzüglich anzuzeigen ( Störungsmeldungen ) und alle Maßnahmen zu treffen, die eine Feststellung der Mängel oder Schäden und ihrer Ursachen ermöglichen oder die Beseitigung der Störung zu erleichtern und zu beschleunigen;

f) nach Abgabe einer Störungsmeldung den Provider die durch die Überprüfung seiner Einrichtungen entstandenen Aufwendungen zu ersetzen, wenn und soweit sich nach der Prüfung herausstellt, dass eine Störung im Verantwortungsbereich des Kunden ( außerhalb des definierten Vertrags- und Leistungsumfanges ) vorlag.

4.2. Verstößt der Kunde gegen die in Absatz 1 unter b) und c) genannten Pflichten, ist der Provider sofort und in den übrigen Fällen nach erfolgloser Abmahnung berechtigt, das Vertragsverhältnis ohne Einhaltung einer Frist zu kündigen.

4.3. Einzelheiten des Zusammenwirkens der Anwender untereinander können im Wege einer Benutzerordnung partnerschaftlich vereinbart werden.

4.4. In den Fällen des Absatzes 1 Lit. c) ist der Provider neben der Berechtigung zur fristlosen Kündigung befugt, bei Bekanntwerden eines Verstoßes des Kunden in der dort ausgeführten Art mit sofortiger Wirkung den Zugang zu den sich aus dem Leistungsumfang ergebenen Dienst zu sperren.

5. Nutzung durch Dritte

5.1. Eine direkte oder unmittelbare Nutzung der Dienste des Providers durch Dritte ist gestattet. Der Kunde darf die Leistungen für seine Zwecke verwenden, weiterverkaufen und untervermieten. Dieser hat Dritte ordnungsgemäß in die Nutzung der Dienste einzuweisen. Der Kunde steht dem Provider gegenüber für die Einhaltung der vertraglichen Bestimmungen durch den Dritten in der gleichen Weise ein, wie er selbst für deren Einhaltung einzustehen hätte.

5.2. Der Kunde hat auch die Entgelte zu zahlen, die im Rahmen der ihm zur Verfügung gestellten Zugriffs- und Nutzungsmöglichkeiten durch Dritte entstanden sind. Gleiches gilt im Falle der unbefugten Nutzung der Dienste durch Dritte, es sei denn der Kunde weist nach, dass die unbefugte Nutzung durch eine Umgehung oder Aufhebung der Sicherungseinrichtungen des Providers erfolgt ist, ohne dass der Kunde diese zu vertreten hat.

6. Zahlungsbedingungen

6. Zahlungs-bedingungen

6.1. Soweit vertraglich nicht anders vereinbart, stellt der Provider dem Kunden die vereinbarten Leistungen zu den jeweils gültigen Tarifen bzw. Gebühren und Konditionen inkl. der jeweils gültigen gesetzlichen Umsatzsteuer in Rechnung. Die Rechnungsstellung von fixen Entgelten erfolgt monatlich im Voraus, von verbrauchsabhängigen Entgelten jeweils zu Beginn des Folgemonats. Die jeweils anfallenden Vergütungen werden mit Rechnungsstellung ohne Abzug zur sofortigen Zahlung fällig.

6.2. Ist das Entgelt verbrauchsunabhängig für Teile eines Kalendermonats zu entrichten, so werden diese für jeden Tag mit 1/30 des Monatsentgeltes berechnet.

6.3. Leitungs- und Kommunikationskosten ( Telefongebühren ) zwischen Kunden und dem Anschlusspunkt des Provider sind vom Kunden zu tragen. Insofern bei einem Anschluss auf der Seite des Providers gesonderte Kosten ( z.B. Terminal-Adapter, exklusive Modem-Bereitstellung etc. ) entstehen, werden diese dem Kunden gesondert in Rechnung gestellt.

7. Aufrechnungs- und Zurückbehaltungsrecht, Leistungsstörung

7. Aufrechnungs- und Zurück-behaltungsrecht, Leistungsstörung

7.1. Gegen die Ansprüche des Providers kann der Kunde nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Ansprüchen aufrechnen. Dem Kunden steht die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts nur wegen solcher Gegenansprüche zu, die aus demselben Vertragsverhältnis resultieren wie diejenigen Ansprüche, denen das Zurückbehaltungsrecht entgegengehalten wird.

7.2. Schadensersatzansprüche aufgrund von Liefer- und Leistungsstörungen sind ausgeschlossen, soweit diese vom Provider oder einer seiner Erfüllungsgehilfen nicht aufgrund von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit zu vertreten sind. Diese Beschränkung gilt nicht bei einer Verletzung von Leben, Körper und / oder Gesundheit und bei einer Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz. Die Haftungsregelung des § 44a TKG bleibt unberührt.

7.3. Dauert eine Störung der Leistungen des Providers, die erheblich ist, länger als eine Woche und wird dabei ein tatsächlicher Ausfallzeitraum von mehr als einem Werktag erreicht, ist der Kunde berechtigt, die monatlichen Entgelte und Gebühren ab dem Zeitpunkt des Eintritts bis zum Wegfall der Behinderung entsprechend zu mindern. Eine erhebliche Behinderung liegt vor, wenn

a) der Kunde aus Gründen, die dieser nicht selbst oder die Dritte zu vertreten haben, nicht mehr auf die Infrastruktur des Providers zugreifen und dadurch die in dem Vertrag verzeichneten Dienste nicht mehr nutzen kann und

b) die Nutzung dieser Dienste insgesamt wesentlich erschwert ist bzw. die Nutzung einzelner der in dem Vertrag verzeichneten Dienste unmöglich wird oder vergleichbare Beschränkungen vorliegen.

7.4. Bei Ausfallen von Diensten wegen einer außerhalb des Verantwortungsbereichs des Providers liegenden Störung ist die Minderung ausgeschlossen. Gleiches gilt für den Ausfall von Diensten aufgrund notwendiger Betriebsunterbrechungen gem. 9 der AGB.

8. Zahlungsverzug

8.1. Bei Zahlungsverzug ist der Provider berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen gesetzlichen Basiszinssatz p.a. zu fordern. Falls der Provider in der Lage ist, einen höheren Verzugsschaden nachzuweisen, ist der Provider berechtigt, diesen geltend zu machen.

8.2. Der Provider kann das Vertragsverhältnis außerordentlich ohne Einhaltung einer Frist kündigen oder ein Zurückbehaltungsrecht an den ihr obliegenden Leistungen geltend machen, insbesondere den Abruf der Domains, den Anschluss des Servers zum Netz oder die Leitungsverbindung des Kunden unterbrechen, wenn dieser sich mit der Zahlung der geschuldeten Beträge ganz oder teilweise länger als einen Monat in Verzug befindet, der Provider den Kunden unter Fristsetzung gemahnt und auf die möglichen Folgender Kündigung und des Zurückbehaltungsrechtes hingewiesen hat.

8.3. Die Geltendmachung weiterer Ansprüche bleibt dem Provider vorbehalten.

9.Verfügbarkeit der Dienste

9.1. Der Provider bietet seine Dienste 24 Stunden an 7 Tagen pro Woche an. Notwendige Betriebsunterbrechungen für vorbeugende Wartungsarbeiten werden frühestmöglich angekündigt. Der Provider wird Störungen seiner technischen Einrichtungen im Rahmen der bestehenden technischen und betrieblichen Möglichkeiten schnellstmöglich beseitigen.

9.2. Der Provider gewährleistet eine Erreichbarkeit seiner Internet-Infrastruktur von 99,9 % im Jahresmittel. Hiervon ausgenommen sind Einschränkungen, in denen die Erreichbarkeit aus technischen oder sonstigen Gründen, die nicht im Einflussbereich vom Provider liegen ( höhere Gewalt, Verschulden Dritter etc. ).

10. Haftung und Haftungsbeschränkungen

10. Haftung und Haftungs-beschränkungen

10.1. Für Sach- und Rechtsmängel haftet der Provider nach den gesetzlichen Bestimmungen. Sind an dem Vertrag nur Kaufleute beteiligt, so gelten ergänzend die §§ 377 ff. HGB.

10.2. Außerhalb der Haftung für Sach- und Rechtsmängel haftet der Provider unbeschränkt, soweit die Schadensursache auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht. Der Provider haftet auch für die leicht fahrlässige Verletzung von wesentlichen Pflichten ( Pflichten, deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet ) und für die Verletzung von Kardinalpflichten ( Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertraut ), jedoch jeweils nur für den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden. Für die leicht fahrlässige Verletzung anderer Pflichten haftet der Provider nicht.

10.3. Die Haftungsbeschränkungen des Abs. 2 gelten nicht bei Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit, für einen Mangel nach Übernahme einer Garantie für die Beschaffenheit des Produktes und bei arglistig verschwiegenen Mängeln. Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.

10.4. Ist die Haftung des Providers ausgeschlossen oder beschränkt, so gilt dies ebenfalls für die persönliche Haftung seiner Angestellten, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.

10.5. Der Kunde haftet für alle Folgen und Nachteile, die dem Provider oder Dritten, durch die missbräuchlich oder rechtswidrige Verwendung der Dienste des Providers oder dadurch entstehen, dass der Kunde seinen sonstigen Obliegenheiten nicht nachkommt.

11. Schlussbestimmungen

11. Schluss-bestimmungen

11.1. Erfüllungsort für sämtliche vertraglichen Leistungen ist der Sitz des Providers in Berlin, Bundesrepublik Deutschland.

11.2. Verträge, die aufgrund dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen geschlossen werden, unterliegen deutschem Recht. Bestimmungen des internationalen einheitlichen Kaufgesetzes ( UN-Kaufrecht ) sind, soweit zulässig, abbedungen.

11.3. Gegenüber vollkaufmännischen Kunden gilt der Sitz des Provides als Gerichtstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertragsverhältnis. Ebenso gilt dies gegenüber juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlichrechtlichen Sondervermögen. Der Provider ist jedoch auch berechtigt, am Sitz des Kunden zu klagen.

11.4. Sollte eine Bestimmung dieser Vereinbarung ganz oder teilweise nichtig oder unwirksam sein oder werden, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Vielmehr gilt anstelle der unwirksamen Bestimmung eine dem Zweck der Vereinbarung entsprechende oder zumindest nahekommende Ersatzbestimmung, die die Parteien zur Erreichung des gleichen wirtschaftlichen Ergebnisses vereinbart hätten, wenn sie die Unwirksamkeit der Bestimmungen gekannt hätten. Gleiches gilt für die Unvollständigkeit der Bestimmungen entsprechend.