Achtung! Der folgende Artikel stellt keine Rechtsberatung dar. Dieser Artikel dient lediglich zur Sensibilisierung des respektiven Themas. Der Autor des folgenden Artikels gibt ebenfalls lediglich allgemeine Informationen zum Thema. Individuelle Bedürfnisse können variieren und bedürfen zur rechtskräftigen Vollständigkeit die Beteiligung eines Anwalts oder Datenschutzbeauftragten.
Im Zuge der DSGVO stellen sich viele TeamSpeak Besitzer die Frage, ob auch ein TeamSpeak Server DSGVO-konform gestaltet werden muss.
Generell gilt: Wer seinen TeamSpeak Server rein privat nutzt, muss nichts beachten. Privat bedeutet, dass der Server nicht Teil einer gewinnorientierten Unternehmung ist. Dabei bezieht sich "Gewinn" nicht nur auf Gewinn in Form von Geldfluss, sondern auch Werbeeinblendungen, Austausch von Nutzerdaten und ähnlichem. Allerdings gilt es auch im privaten Bereich etwas ganz wichtiges zu beachten: Wenn personenbezogene Daten auf einem TeamSpeak Server erfasst und öffentlich zugänglich gemacht werden, unterliegt der TeamSpeak Server den Regelungen der DSGVO. TeamSpeak Server, welche also zum Beispiel Statistiken von Usern aufzeichnen und auf einer öffentlich zugänglichen Plattform veröffentlichen, fallen unter die Regelung der DSGVO. Darunter dürften auch Services, wie zum Beispiel TeamSpeak Viewer fallen.
Wer also den Server als Teil einer gewinnorientierten Unternehmung führt oder persönliche Daten erfasst muss den TeamSpeak Server an die Regelung der DSGVO anpassen.
Die gute Nachricht: In dem ungünstigen Fall die DSGVO-Regelungen umsetzen zu müssen, macht das Konzept TeamSpeaks die Umsetzung besonders einfach. Sofern der Serverinhaber keine Third-Party-Tools (TeamSpeak Viewer, externe Interfaces, Statistik Websites und ähnliches) mit dem gehosteten TeamSpeak Server verwendet, hat der Serverinhaber die alleinige Hoheit über alle relevanten Daten. Auch wir als Hoster der TeamSpeak Server veröffentlichen und verarbeiten keine persönlichen Daten der virtuellen Server unserer Kunden. Entscheidet der Kunde die von seinem TeamSpeak Server erfassten Daten zu löschen, kann der Kunde das jederzeit über den Kundenbereich oder den TS3 Client selbst tun. Die Löschung ist endgültig.
In diesem Zuge gilt: Wenn der Serverinhaber Daten außerhalb unseres Netzwerks veröffentlicht, zum Beispiel mittels TeamSpeak Viewer, muss diese Datenverarbeitung in einer Datenschutzerklärung laut DSGVO erläutert werden. Weiterhin gilt bei einer ggf. gegebenen Pflicht zur Umsetzung der DSGVO-Regelung eine Impressumspflicht. Was ein Impressum enthalten muss, muss auf entsprechend spezialisierten Websites oder aus anderen Quellen in Erfahrung gebracht werden.
Sollte der TeamSpeak Server nicht Teil einer gewinnorientierten Unternehmung sein, aber dennoch persönliche Daten erfassen, reicht im Normalfall ein Impressum nach § 55 RStV. Dieses beinhaltet im Regelfall lediglich Name und Anschrift des Serverinhabers, sowie ggf. bei juristischen Personen auch Name und Anschrift des Vertretungsberechtigten.
Bei ausschließlich privater, nicht aber öffentlicher Nutzung, besteht keine Impressumspflicht. Um sich von einer öffentlichen Nutzung ausdrücklich zu distanzieren, empfehlen wir das Setzen eines Passworts. Es ist auch möglich bestimmten Server Gruppen ein Recht zuzuweisen, sodass diese ohne Passwort auf den eigenen Server verbinden können. So werden Gäste und Unbekannte ausgeschlossen, bekannte User können den Server aber betreten, auch wenn diese ggf. neu gesetzte Passwörter nicht kennen.
Sofern ein Impressum und/oder eine Datenschutzerklärung notwendig sind, sind diese so auf dem TeamSpeak Server einzubinden, dass die Inhalte mit jeweils einem Klick erreicht werden können.